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Garantiebestimmungen

Stand: 01 | 2022

Für das beim aetka-Fachhändler gekaufte Gerät erhält der Kunde von seinem aetka-Fachhändler eine Garantie von 36 Monaten unabhängig von einer etwaigen Herstellergarantie. Der aetka-Fachhändler steht gemäß den nachstehenden Bestimmungen für Mängel ein.

  1. Die Garantiefrist beträgt 36 Monate für das gemäß Garantieurkunde gekaufte Gerät ab Kaufdatum laut Kaufbeleg.
  2. Unter die Garantie fällt die private und berufliche Nutzung (z. B. die Nutzung im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt). Nicht unter die Garantie fallen Geräte, die gewerblich genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem Gerät Geld verdient wird (z.B. durch Vermietung, Leasing, etc.).
  3. Der Kunde wendet sich für die Geltendmachung von Garantieansprüchen in Textform an seinen aetka-Fachhändler laut Kaufbeleg/Händlerstempel. Der Fehler ist konkret zu beschreiben.
  4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Zubehör wie Akkus (inkl. fest verbaute Akkus), Netzteile, Freisprecheinrichtungen etc.
  5. Der aetka-Fachhändler leistet bei Mängeln an den Geräten nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung erfolgt durch ein Neugerät gleicher Art, Güte und Ausstattung (Ersatzgerät). Als Ersatzgerät kann auch ein technisch mindestens gleichwertiges Gerät anderer Baureihen oder Hersteller übergeben werden. Alternativ steht es im Ermessen des aetka-Fachhändlers, seine Verpflichtung aus der Garantie durch Rückzahlung von 100% des Verkaufspreises zu erfüllen. Die Rückzahlung erfolgt Zug um Zug gegen Herausgabe des defekten Gerätes.
    Bei der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Es obliegt daher dem Kunden vor Übergabe des Gerätes zur Reparatur eine Datensicherung vorzunehmen. Die Garantieleistung umfasst keine Datensicherung. Eine solche ist nach ausdrücklicher Beauftragung nur kostenpflichtig möglich. Ausgetauschte Teile werden Eigentum der aetka AG.
  6. Für reparierte oder ersetzte Geräte läuft die ursprüngliche Garantiezeit weiter, d.h. es beginnt für diese keine erneute oder verlängerte Garantiefrist.
  7. Defekte, die auf unsachgemäße Behandlung der Kaufsache zurückzuführen sind (Sturz-, Überspannungs-, Wasserschäden u.ä.), sind von der Garantie ausgeschlossen. Dies gilt auch für normale Abnutzungserscheinungen.
  8. Ebenso ist ein Garantiefall ausgeschlossen, wenn: die Seriennummer, Zusatzcodenummer oder IMEI-Nummer des Gerätes entfernt wurde oder sonst wie unleserlich ist; insbesondere wird ein Garantiefall vom aetka-Fachhändler nur akzeptiert, wenn die IMEI-Nummer des betreffenden Gerätes auf dem Garantieschein des Kunden ordnungsgemäß vermerkt ist und mit der IMEI-Nummer des eingesandten Gerätes übereinstimmt. Zur Überprüfung des Garantiefalles hat der Kunde den Kaufbeleg und den Garantieschein vorzulegen.
  9. Der Garantiefall ist weiterhin ausgeschlossen, wenn der Mangel durch eine defekte Funktion im Funknetz verursacht wurde; die Software des Gerätes aufgrund veränderter Netzparameter zu aktualisieren ist.
  10. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst.
  11. Die Garantie ist Teil des Kaufvertrages des erworbenen Gerätes. Besteht bezüglich des der Garantie zugrundeliegenden Kaufvertrags ein Widerrufsrecht und übt der Kunde dieses Widerrufsrecht aus, so entfällt damit auch die Garantie, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Die Stornierung der Garantie hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des zugrundeliegenden Kaufvertrags. Der auf die Garantie entfallende Kaufpreisanteil wird auf das beim Erwerb benutzte Zahlmittel zurückerstattet, sofern nicht anders vereinbart.
  12. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Verbraucher bei Mängeln werden von dieser Garantie nicht berührt und bleiben uneingeschränkt bestehen. Der Verbraucher kann die Mängelrechte unentgeltlich in Anspruch nehmen.
  13. Die Garantie erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Anzuwendendes Recht ist das deutsche Recht.